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So geht es weiter: 18 Schritte zur BUGA 2029

Unser Zukunftsprojekt im Oberen Mittelrheintal nimmt weiter Fahrt auf: In 18 Schritten soll die BUGA 2029 zum Erfolg geführt werden. So sieht das Ablauf- und Organisationschema der BUGA 2029 gGmbH aus.

Die „Roadmap“ mit 18 Stationen zur BUGA 2029

Rainer Zeimentz führt derzeit als Vorstand der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz die Geschäfte der BUGA 2029 gGmbH. Deren Gesellschafter sind der Zweckverband (ZV) Welterbe Oberes Mittelrheintal mit einem Anteil von zwei Dritteln und die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) mit einem Anteil von einem Drittel. Bis zum Jahresende 2020 soll die Vorbereitungsphase abgeschlossen sein. Zum Jahresbeginn 2021 startet dann die Durchführungsphase mit neuer Geschäftsführung. Das Besetzungsverfahren läuft zurzeit. In der ZV-Versammlung im Juli 2020 in Lahnstein stellte Zeimentz den BUGA-Fahrplan vor.

Schritt 1: Verträge DBG, ZV, GmbH und Betrauungsakt

Die Arbeitsschritte 1 und 2 beziehen sich noch auf die formalen Vorbereitungen: DBG, ZV und GmbH schließen einen Durchführungsvertrag ab. Außerdem wird die GmbH mit der Aufgabe betraut, die BUGA 2029 zu planen und zu veranstalten.

Schritt 2: Regelungen zu Finanzierung und Förderverfahren

Um die BUGA zum Erfolg zu führen, sind Vorfinanzierungen nötig. Denn eigene Einnahmen erzielt die GmbH erst in den Jahren 2028 und 2029. Das in der Machbarkeitsstudie 2017 vorgestellte Budget mit einem Gesamtvolumen von 108 Millionen Euro bleibt unverändert. 50 Millionen Euro sind für Investitionen vorgesehen, der Durchführungshaushalt umfasst 58 Millionen Euro. Die beiden Bundesländer stellen insgesamt 54,9 Millionen Euro bereit: Rheinland-Pfalz 38,6 Millionen Euro für Investitionen und 10 Millionen Euro für den Durchführungshaushalt, Hessen 6,3 Millionen Euro für Investitionen. Die Welterbe-Kommunen steuern gemäß Verteilungsschlüssel des ZV 14,4 Millionen Euro bei: 5,1 Millionen Euro für Investitionen und 9,3 Millionen Euro für den Durchführungshaushalt. Die Zahlungen werden über den ZV an die GmbH weitergeleitet. An Einnahmen aus der BUGA selbst erwartet die GmbH 38,7 Millionen Euro.

Zum Abschluss der Vorbereitungsphase informierten die Koblenzer Anwälte Sarah Emmes und Tobias Oest von der Kanzlei Kunz die Vertreter der Welterbe-Kommunen über einige komplexe Rechtsfragen. So muss unter anderem in der Satzung verankert werden, dass die BUGA-Ausgaben mit Überbrückungskrediten finanziert werden können. Außerdem muss geklärt sein, wie die Förderverfahren der Länder abgewickelt werden.

Dazu wollen die Kommunen in den kommenden Wochen Beschlüsse fassen, sodass eine ZV-Versammlung im September 2020 darüber abstimmen kann. Wenn kommunale Gremien noch Fragen dazu haben, steht Rainer Zeimentz gerne zur Verfügung. Termine können mit Sarah Hulten [hulten(at)ea-rlp.de] vereinbart werden.

Eine BUGA-Fahne weht in Bad Salzig mit der Burg Sterrenberg im Hintergrund. Foto: BUGA 2029 gGmbH

3. Start der neuen Geschäftsführung

„Voraussichtlich werden 2025 die ersten Bagger rollen“, so Zeimentz in der ZV-Versammlung mit Blick auf die künftigen BUGA-Investitionen im Oberen Mittelrheintal. Erfahrungsgemäß ziehe sich die Bauphase bis kurz vor der Eröffnung im April 2029 hin. 2021 will Zeimentz die Geschäftsführung an eine Person abgeben, die das Projekt bis zum Abschluss begleiten wird. Bis Ende 2021 unterstützt die Entwicklungsagentur die GmbH weiter mit Personal und Finanzen, bis Ende 2022 mit kostenfreien Büros. Die Arbeitsschritte ab 2021/2022 sind vielfältig.

4. Vorbereitung der Wettbewerbe, Einbindung der Bürger und der Unesco

Bevor die Wettbewerbe um die beste Gestaltung der künftigen BUGA-Flächen beginnen, können sich die Bürger bei Workshops einbringen. Auch die UNESCO wird eingebunden, um die Welterbe-Verträglichkeit zu gewährleisten.

5. Vereinbarungen zwischen Kommunen, ZV und GmbH

Nach den Beteiligungsprozessen erstellt die GmbH das Leistungsverzeichnis für den bzw. die landschaftsplanerischen Wettbewerbe, die einen BUGA-Gesamtplan ergeben. Kommunen stellen dem Zweckverband die nötigen Flächen zur unmittelbaren Weitergabe an die GmbH zur Verfügung. Diese Kommunen verpflichten sich, das Wettbewerbsergebnis anzuerkennen, von der GmbH umsetzen zu lassen und Baurecht dafür zu schaffen.

6. Abstimmung mit den Fördermittelgebern

Das Land Rheinland-Pfalz und der Zweckverband bemühen sich zeitnah um ein möglichst einheitliches Förderverfahren, das anschließend dem hessischen Partner vorgestellt werden kann. Die Länder erklären, dass sie den zu erstellenden BUGA-Gesamtplan als Fördergrundlage anerkennen.

7. Ausschreibung des Wettbewerbs bzw. der Wettbewerbe

Die BUGA GmbH schreibt in einem Verfahren einen oder mehrere landschaftsplanerische Wettbewerbe als Konzept aus. Das heißt, es folgen weitere Ausschreibungen bei der Umsetzung. Das/die Wettbewerbsergebnis(se) und gegebenenfalls weitere Projekte der Kommunen oder der GmbH

  • bilden den Gesamtplan und
  • sie definieren die mit Ausstellungsflächen, Veranstaltungsbeiträgen und Dienstleistungen beteiligten Kommunen („Aussteller-Kommunen“ und „Veranstalter-Kommunen“) und
  • sie definieren erste Konzepte zur Nutzung nach 2029.

8. Wettbewerbsergebnis wird beauftragt

Die Aussteller-Kommunen werden im Beirat der GmbH beteiligt. Der Beirat wird vor Aufsichtsratssitzungen angehört, um Kommunen an allen relevanten Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Schließlich beauftragt die GmbH das Wettbewerbsergebnis.

9. Weitere Planungen und Aufträge

Die GmbH setzt weitere Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung sowie späterem Rückbau und Nachnutzung um. Werden Flächen nicht benötigt, gibt sie diese an den Zweckverband bzw. die Kommunen zurück.

10. Baurecht

Die Aussteller-Kommunen schaffen das nötige Baurecht.

11. Antragstellungen und Förderverfahren

Der Zweckverband erstellt auf Basis des BUGA-Gesamtplans die Entwürfe zu den notwendigen Förderanträgen und stimmt diese mit den Kommunen, der GmbH, den Fördermittelgebern und den Aufsichtsbehörden ab. Nach der Abstimmung stellt der Zweckverband die Förderanträge bei den Fördermittelgebern.

Der Zweckverband stellt die Zuschussmittel zum Investitionshaushalt der GmbH zur Verfügung, damit diese die investiven Maßnahmen auf eigene Rechnung umsetzen kann.

Der Zweckverband informiert die GmbH über die Ergebnisse der Förderanträge. Die GmbH kümmert sich um alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den BUGA-Gesamtplan umzusetzen: investive und temporäre Maßnahmen, Veranstaltungen, Serviceleistungen, Rüstflächen usw. Dies geschieht über Ausschreibungen oder in Eigenregie. Die GmbH kann selbst keine Anträge in den kommunalen Förderverfahren stellen.

12. Bauphase

Die Bauphase wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

13. Die BUGA

Von April bis Oktober 2029 veranstaltet die GmbH die Bundesgartenschau im Oberen Mittelrheintal.

14. Rückbau

Die Veranstaltungsflächen werden so zurückgebaut, wie es das jeweilige Konzept zur Nachnutzung vorsieht.

15. Prüfungen

Die GmbH wird vor der Auflösung von den Aufsichtsbehörden geprüft.

16. Rückgabe

Die GmbH gibt die veredelten Flächen zurück.

17. Auflösung

Die BUGA 2029 gGmbH wird aufgelöst.

18. Nachnutzung und Dauerbetrieb

Die veredelten Flächen stehen der Öffentlichkeit noch für mindestens 20 Jahre zur Verfügung.

Die „Roadmap“ der BUGA 2029 gibt es hier zum Download.

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