Menü Schließen

28 Kommunen reichten Flächen für die BUGA ein

Für ein atmosphärisches und identitätsgebundenes Konzept in Ausstellung und Struktur wurden die Zweckverbandskommunen einbezogen. In einem umfangreichen Aufruf sollten mögliche Flächenbausteine identifiziert werden. Die Mithilfe der Region war gefragt.

R(hein)blick-Stele in Brey mit der Marksburg im Hintergrund. (Foto: Piel media)
R(hein)blick-Stele in Brey mit der Marksburg im Hintergrund. (Foto: Piel media)

Auch bei einer dezentralen Gartenschau muss das notwendige Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm einer BUGA gewährleistet werden. Damit geht einher, dass Flächen für diese identifiziert werden müssen, die es in der topografisch bewegten Gebietskulisse des Oberen Mittelrheintales nicht in Hülle und Fülle gibt.

Unter Mithilfe der Region sollten für die BUGA 2029 verfügbare Flächen ermittelt werden. Daher wurden Anfang Juli 2017 durch die Autoren der Machbarkeitsstudie Einladungen zur Flächeneinreichung an die Verbandsgemeinden und Städte des Oberen Mittelrheintals versandt. Über diese wurden alle Kommunen des Welterbe-Gebietes gebeten, pro Ortsgemeinde oder Stadtteil maximal zwei Flächenvorschläge einzureichen. Diese Flächen sollten möglichst größere zusammenhängende Grünflächen bzw. Freiräume sein, die für den Zeitraum der BUGA eingefriedet werden können.

Anhand einer Online-Umfrage wurden pro Fläche Merkmale abgefragt:

  • Kartenausschnitt und Verortung der Fläche und Angabe der geografischen Koordinaten
  • Technisch-bauliche Rahmenbedingungen
    • Flächengröße
    • Ausdehnung
    • Zusammenhängende/getrennte Flächenstruktur
    • Möglichkeit der Einfriedung
    • Erschließung für Ver- und Entsorgung
    • Fliegende Bauten
    • Topografie
    • Oberflächenbeschaffenheit
    • Bebauung
    • Altlasten
    • Vornutzungen
  • Erreichbarkeit
    • Autobahnanschluss
    • Zubringerstraße
    • Bahnhaltepunkt
    • Schiffsanleger
  • Standort-Authentizität
    • Eignung als Ausstellungsfläche
  • Tourismuspotenzial/Öffentlichkeitswirksamkeit
    • Größte Veranstaltung im Jahr
    • Größte Besucherattraktion
    • Touristisches Potenzial
  • Wirtschaftlich-rechtliche Rahmenbedingungen
    • Eigentumsverhältnis
    • Erklärung zum Eigentumsverhältnis
    • Nachnutzung
    • Bestehende Miet- oder Nutzungsverträge
    • Planungsrechtliche Restriktionen/Auflagen
Flächenmeldungen  beidseitig des Rheins im Welterbe-Gebiet. (IIllustration © RMP/R&C)
Flächenmeldungen beidseitig des Rheins im Welterbe-Gebiet. (IIllustration © RMP/R&C)

28 Kommunen reichten Flächenvorschläge ein

Auel, Bacharach, Bingen, Boppard, Bornich, Braubach, Brey, Filsen, KampBornhofen, Kaub, Kestert, Koblenz, Lahnstein, Lorch, Niederheimbach, Nochern, Oberdiebach, Oberwesel, Osterspai, Rhens, Rüdesheim, Spay, St. Goar, St. Goarshausen, Trechtingshausen, Urbar, Waldalgesheim und Wiebelsheim.

Insgesamt wurden 70 Flächen vorgeschlagen, die von Koblenz bis Bingen / Rüdesheim in allen drei Talabschnitten verortet sind. Die Bandbreite der Vorschläge reichte nicht nur für eine Nord-Süd-Ausdehnung. Mit Nennung von Flächen der Höhen- wie Talgemeinden ist weitestgehend für die gesamte Welterbe-Kulisse ein Puzzle von Flächen existent. Für 44 Flächen wurden Erklärungen zum Eigentumsverhältnis abgegeben, sodass sie nach heutigem Stand bei der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden können.

Um die eingereichten Flächen zu bewerten, wurde eine Auswahlmatrix entwickelt, die mithilfe definierter Kriterien eine Analyse und Klassifizierung der Einzelflächen ermöglichte. Die Kriterien der Matrix wurden im vorigen Kapitel detailliert erläutert. Neben der quantitativen Analyse von Flächengröße und Oberflächenbeschaffenheit war vor allem eine Qualitätsprüfung notwendig, welche die Kriterien der Vernetzung, Erreichbarkeit und auch Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellte. Dennoch stellt diese Bewertungsmatrix auch nur eine Basis für die finale Flächenbewertung dar. Schließlich gilt es nicht nur Einzelkomponenten zu bewerten, sondern eine Gesamtkomposition zu entwickeln. Insofern war ein subjektiver Abgleich der Ergebnisse der Matrix mit den Erwartungen an die Konzeption notwendig und führte zwangsläufig zu einer anderen Gewichtung in der relevanten, vorerst abschließenden Flächenbewertung und -einordnung.

Am 7. Oktober 2017 wurden im 4. Workshop während einer Schiffsfahrt den Bürgermeistern/-innen, Beigeordneten, Landräten und Fraktionsvorsitzenden der Zweckverbands-Mitglieder die eingereichten Flächen und deren Auswahlverfahren präsentiert.

Insgesamt wurden Flächen vorgeschlagen, die von Koblenz bis Bingen/Rüdesheim in allen drei Talabschnitten verortet sind. Stellt man diese Flächen auf der Übersichtskarte zusammen, erreichen die Vorschläge das gesteckte Ziel: Neben einer Abdeckung von Höhen- und Talgemeinden ist weitestgehend für die gesamte Welterbe-Kulisse ein Puzzle von Flächen existent.

Die mit Abgabe der Machbarkeitsstudie vorliegende Flächenauswahl ist im laufenden BUGA-Prozess weiter zu verifizieren und vor dem Hintergrund sich wandelnder Ansprüche und Gegebenheiten weiterzuentwickeln. Ausstellungsstandorte und deren Einbindung sind über Werkstattverfahren und Gestaltungswettbewerbe abschließend zu definieren. Um die Impulswirkung zu vervollständigen, sind neben den zentralen Flächenbausteinen weitere Projektbausteine festzulegen, die durchaus auf den Ergebnissen des Flächenchecks aufbauen können. Dies können dezidierte Einzelmaßnahmen, aber auch notwendige Modernisierungen und Revitalisierungen einer Kulisse sein. Von größter Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, dass weiterhin keine inflationäre Strukturpolitik betrieben wird, sondern gezielt ausgewählte und dem Gesamtkonzept angemessene Projekte umgesetzt werden sollen.

Zusammenfassung

Mit dem Flächenaufruf, der Anfang Juli 2017 an die Verbandsgemeinden und Städte des Oberen Mittelrheintales gerichtet wurde, war auch das Engagement der Region gefragt. Die Städte und Kommunen reichten insgesamt 44 nutzbare Flächenvorschläge ein. Diese wurden durch die Autoren der Machbarkeitsstudie gesammelt und bewertet. Die Ergebnisse sind in die Flächenkonzeption eingeflossen. Weitere Verifizierungen im Prozess bis 2029 sind nicht ausgeschlossen, sondern gefragt. Derzeit nicht berücksichtigte Flächenvorschläge werden im Nachgang der Machbarkeitsstudie auf ihre Potenziale hin weitergehend untersucht.

  • In unserer Serie beleuchten wir auf Basis der Machbarkeitsstudie (PDF 2031, Ergänzung 2029) die Möglichkeiten und Auswirkungen der Bundesgartenschau 2029 im Oberen Mittelrheintal. Bisher erschienen:
  1. Familie Schmidt besucht die BUGA
  2. Impulse für das Obere Mittelrheintal
  3. So war es bei der Landesgartenschau 2008 in Bingen
  4. So war es bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz
  5. So war es bei der Bundesgartenschau 2015 in der Havelregion
  6. Eine dezentrale BUGA – geht das?
  7. Besonderheiten und Potenziale
  8. Landschaft: Wasser, Wald, Fels und Wein
  9. Die Wiege des Tourismus
  10. Infrastruktur: Fluch und Segen zugleich
  11. Orts- und Regionalentwicklung
  12. Das Unesco-Welterbe
  13. Organisationsmodell und Planungsprozess
  14. Partizipation
  15. Planungsgrundlagen
  16. Ziel- und Erfolgskriterien
  17. Flächenmeldung und Einordnung
  18. Leitlinien
  19. Verbundräume
  20. Auf dem Rhein
  21. Das ganze Tal bespielen
  22. Konzept für die BUGA 2029
  23. Qualifizierung und Auswahl von Schwerpunktstandorten und -projekten
  24. Standorte im Nördlichen Tal
  25. Standorte im Zentralen Tal
  26. Standorte im Südlichen Tal
  27. Mobilitätskonzept
  28. Veranstaltungskonzept
  29. Touristische Infrastruktur
  30. Weitere Projektideen
  31. Was bleibt?

(4.375 Abrufe)

Weitere Themen