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Jetzt können die Welterbe-Gemeinden Flächen für die BUGA 2031 vorschlagen

Erst haben im April und Mai viele Bürger Vorschläge und Wünsche zusammengetragen, jetzt sind die rund 50 Kommunen am Zuge. Sie können im Sommer Flächen vorschlagen. Die Autoren der Machbarkeitsstudie werden die Sammlung nutzen, um eine zusammenhängende und wirksame Buga-Gesamtfläche zu konzipieren.

Bis November 2017 wird die notwendige „Machbarkeitsstudie“ fertig werden. Die Öffentlichkeit wurde in den Arbeitsprozess in unterschiedlichen Formaten eingebunden: Der „BUGA-Start-Workshop“ am 22. April, sowie die beiden Folge-Workshops am 13. und 20. Mai verliefen mit großer und sehr positiver Resonanz. Darüber hinaus liefen unterschiedliche Expertengespräche (Themen Mobilität, Tourismus, Orts- und Regionalentwicklung, BUGA und die Region; Wasser in Planung) und Abstimmungsrunden mit Partnern und externen Fachkräften, um die gesamte Region in den Planungsprozess und die Entwicklung des Veranstaltungskonzeptes mit einzubinden. Nun gilt es, die ersten Konzeptansätze zu konkretisieren und das notwendige Flächenprogramm einer BUGA auf entsprechenden Ausstellungsflächen zu verorten. Diese Flächen als solche sind größere zusammenhängende Grünflächen/ Freiräume, die für den Zeitraum der BUGA eingefriedet werden sollen.

Den Mitgliedern des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal wurde der Fragebogen am 29. Juni 2017 vorgestellt. Die Kommunen müssen bis 17. August beispielsweise folgende Angaben machen

technisch-bauliche Rahmenbedingungen

  • Flächengröße
  • Ausdehnung
  • zusammenhängende Flächenstruktur
  • getrennte Flächenstruktur
  • Möglichkeit der Einfriedung
  • Erschließung für Ver- und Entsorgung
  • fliegende Bauten
  • Topografie
  • Oberflächenbeschaffenheit
  • Bebauung
  • Altlasten
  • Vornutzungen

Erreichbarkeit

  • Autobahnanschluss
  • Zubringerstraße
  • Bahnhaltepunkt
  • Schiffsanleger

Standort-Authentizität

  • Eignung als Ausstellungsfläche

Tourismuspotential/ Öffentlichkeits-Wirksamkeit

  • größte Veranstaltung im Jahr
  • größte Besucherattraktion
  • touristisches Potential

wirtschaftlich-rechtliche Rahmenbedingungen

  • Eigentumsverhältnis
  • Erklärung zum Eigentumsverhältnis
  • Erklärung zum Eigentumsverhälnis wird nachgereicht
  • Nachnutzung
  • bestehende Miet-oder Nutzungsverträge
  • planungsrechtliche Restriktionen / Auflagen

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